Allgemeine Geschäftsbedingungen der WGA
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung, auch durch Werbepläne an die Werbegruppe Augsburg GmbH als in vollem Umfang anerkannt. Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von der Werbegruppe Augsburg GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Liefer- und Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
Die Preisangebote werden in Euro ohne Mehrwertsteuer angegeben. Sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber.
An Entwürfen, Modellen und Reinzeichnungen / Werkzeichnungen werden nur einmalige Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die Werbegruppe Augsburg GmbH zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird (käuflicher Erwerb der Nutzungsrechte). Werbegruppe Augsburg GmbH haftet nicht für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Die von uns verwendeten Programme, Schriften, Texte und Formulierungen, Medien und Stockmedien unterliegen den Urheber- und Nutzungsrechten des jeweiligen Anbieters. Wir verweisen auf die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Wir erwerben als Abonnent Lisenzen von Adobe. Es gelten hierzu die Lisenzbestimmungen von Adobe:
https://stock.adobe.com/de/license-terms
https://www.adobe.com/de/legal/terms.html
Bei Datenübertragung und Datenbereitstellung ist der Kunde verpflichtet die jeweiligen und explizit oben genannten Urheber- und Nutzungsbestimmungen einzuhalten. Verstößt der Kunde gegen die Einhaltung der Urheber- und Nutzungsbestimmungen dann handelt dieser eigenverantwortlich im eigenem Risiko.
Zur Abwicklung eines Auftrages erforderliche Retuschen, Entwürfe, Skizzen und Muster werden berechnet, auch wenn ein spezieller Auftrag dazu nicht erteilt ist.
Während der Auftragsabwicklung vom Auftraggeber veranlasste Änderungen / Korrekturen werden gesondert berechnet.
Werbegruppe Augsburg GmbH erhält an allen ausgeführten Arbeiten unentgeltlich mindestens 10 Belege.
Vom Auftraggeber beschafftes Material gleichviel welcher Art, ist der Werbegruppe Augsburg GmbH frei Haus zu liefern. Für Mängel, die einem Material anhaften, das vom Auftraggeber zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt wird, haftet die Werbegruppe Augsburg GmbH nicht und ist soweit auch nicht zur besonderen Prüfung verpflichtet. Die Untersuchung, ob die bestellte oder von uns vorgeschlagene Ware sich für den vom Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck eignet, ist Pflicht des Auftraggebers. Die Werbegruppe Augsburg GmbH übernimmt für die Eignung keine Gewähr. Ausfallzeiten oder Mehraufwendungen durch Mängel am gelieferten Material sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Bei Nachauflagen, erweiterten Verwendungszwecken, Fremdsprachen, bzw. Auslandsverwendung usw., sofern nicht anders vereinbart, je nach Nutzungsgrad 10 bis 50% Honorar-Nachberechnung.
Bei Verarbeitung oder bei Vermischung mit anderen, nicht der Werbegruppe Augsburg GmbH gehörenden Erzeugnissen durch den Auftraggeber oder Werbegruppe Augsburg GmbH`s zu einer einheitlichen neuen Sache steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten und / oder Verbindung. Das so entstehende Miteigentum von der Werbegruppe Augsburg GmbH gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Alle Daten von uns auf EDV erzeugt bleiben in unserem Besitz, werden jedoch gespeichert und zweifach gesichert und über einen Zeitraum von 2 Jahren bei der Werbegruppe Augsburg GmbH gelagert. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks das Eigentum von der Werbegruppe Augsburg GmbH.
Alle uns überlassenen Materialien und Arbeitsunterlagen werden mit grösster Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschäftigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und / oder auf das Verschulden der Werbegruppe Augsburg GmbH`s zurückzuführen sein, haftet die Werbegruppe Augsburg GmbH nur in Höhe des Wertes des Rohmateriales. Erstellungskosten bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Für fernmündlich aufgegebene Aufträge übernehmen wir keine Haftung. Die Arbeiten von der Werbegruppe Augsburg GmbH sind vor der Weiterverarbeitung (z. B.Satz, Litho, Druck) auf Richtigkeit zu prüfen. Für nicht überprüfte, und auf Anweisung des Kunden weiterverarbeitete Arbeiten,übernimmt die Werbegruppe Augsburg GmbH keinerlei Haftung.
Die Werbegruppe Augsburg GmbH haftet auch nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
Reklamationen oder Mängelrügen können nur bei Rückgabe sämtlicher Unterlagen einschliesslich unserer Arbeiten innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.
Bei berechtigten Reklamationen wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung in angemessener Frist geleistet.
Schadensersatz oder Rücktritt bleiben ausgeschlossen. Reklamationen beeinflussen nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Für Überschreitung der Lieferzeit ist die Werbegruppe Augsburg GmbH nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die Werbegruppe Augsburg GmbH nicht zu vertreten hat, verursacht wird.
Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, Ersatz für entgangenen Gewinn kann er nicht verlangen.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt die Werbegruppe Augsburg GmbH keine Verbindlichkeiten für billigsten oder schnellsten Versand.
Die Zahlungsfristen gelten ab Rechnungsdatum. Alle Rechnungen (ausser Abschlagszahlungen) sind zahlbar nach 10 Tagen rein netto. Zahlungsverzögerungen werden nach der 2. Mahnung an unseren Rechtsanwalt weitergeleitet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugs-, bzw. Zinsen in Höhe der von uns selbst zu entrichtenden Bankzinsen zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so steht der Werbegruppe Augsburg GmbH das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Zahlungen, zu verlangen. Desgleichen hat die Werbegruppe Augsburg GmbH das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
Bei Aufträgen, die durch Verzögerungen durch den Kunden länger als 4 Wochen in unserem Haus verbleiben, wird, soweit nicht anders vereinbart, eine Abschlagszahlung von 50% der Gesamtkosten sofort fällig.
Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Auftraggeber nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, dem Auftraggeber steht eine von uns nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu. Die Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig. Bei neuen Verbindungen ist 50% Vorauszahlung üblich, Restzahlung bei Fertigstellung.
Soll die Rechnungsstellung an einen Dritten erfolgen, so haftet der Auftraggeber, neben dem Rechnungsempfänger, als Gesamtschuldner für die Rechnungsbezahlung.
Andere Zahlungsbedingungen müssen vor Auftragsvergabe abgesprochen und schriftlich fixiert werden.
Für Farbabweichungen zwischen Präsentation und dem fertigen Druck gibt es keine 100%-ige Übereinstimmung, daher empfehlen wir immer einen Proof anfertigen zu lassen.
Aufgrund der verschiedenen Drucktechniken und Papierbeschaffenheiten kann es immer zu Farbabweichungen kommen.
Die Werbegruppe Augsburg GmbH übernimmt hierfür grundsätzlich keine Haftung.
Für beide Vertragspartner ist der Gerichtsstand Augsburg.
Für die Rechtsverhältnisse zwischen der Werbegruppe Augsburg GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der BRD.
Stand: 01.01.1990
Ergänzung: 06.07.2016 Nutzungsrechte Fremdanbieter